Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum.
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Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum.
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt – 5,7 Prozent mehr als im August 2024.
Je älter die Befragten sind, desto größer fällt die Zustimmung zum Mehrgenerationenwohnen aus.
Finanzierungskosten liegen häufig gleichauf mit der Miete, Wohneigentum wird wieder erschwinglicher.