Vermietung
Immobilien vermieten in Tübingen und Umgebung
Den passenden Mieter finden
Mit Zufriedenheitsgarantie
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung vermieten?
Sehr gerne übernehmen wir den kompletten Vermietungsprozess für Sie. Damit sparen Sie sich wertvolle Zeit und den damit verbundenen Aufwand.
Mit unserer Zufriedenheitsgarantie übernehmen wir kostenlos die Neuvermietung, sollte der Mieter innerhalb von 6 Monaten den Mietvertrag kündigen.
Die Maklercourtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. ist für gewöhnlich steuerlich absetzbar.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, den richtigen Mieter zu finden und das Beste aus Ihrer Investition herauszuholen.
Unser Vermietungsprozess
schnell & rechtssicher
Mit unserem Vermietungsprozess ist unser Vorgehen transparent und ermöglicht Ihnen jederzeit einen Überblick und Status des Fortschrittes.
- Der Erste Kontakt
- Beratungsgespräch
- Termin zur Bestandsaufnahme
- Bestandsaufnahme
- Mietpreisempfehlung
- Angebot Maklervertrag
- Objektaufnahmen
- Exposé
- Inserate
- Interessentenauswahl
- Objektpräsentation
- Mietercheck
- Statusbericht
- Ausfertigung Mietverträge
- Unterschriften einholen
- Überwchung Vertragsbedingungen
- Abnahmeprotokoll
- Übergabeprotokoll
- Dokumente aushändigen
Unser Vermietungsprozess im Detail
Wir nehmen eine detaillierte Bestandsaufnahme des Mietobjekts vor, geben eine Mietpreisempfehlung ab und ermitteln die Interessensgruppe. Mit hochwertigen Grundrissen und professionellem Bildmaterial setzen wir Ihr Objekt gekonnt in Szene. Um die potenziellen Mieter besser kennenzulernen, holen wir eine Mieterselbstauskunft ein und führen ausschließlich Einzelbesichtigungen durch. Wir prüfen die Bonität und Identität, fertigen rechtssichere Mietverträge an und besprechen die Vertragsinhalte. Sehr gerne übernehmen wir bei einem Mieterwechsel die Abnahme der noch bestehenden Vermietung sowie die Übergabe der Neuvermietung, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Unsere Leistungen für Vermieter
Wie Sie von uns profitieren können
Sehr gerne geben wir Hinweise bei Fragen rund um folgende Themen:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Vorschläge für die Mietzinsgestaltung
- Voraussetzungen für Mietzinsanpassungen
- Abnahme und Übergabe
Wenn Sie eine Immobilie vermieten möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis sowie eine Wohnflächenberechnung. Sollten die Unterlagen nicht vorliegen, werden diese von uns beauftragt bzw. erstellt.
Der Mietzins hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung, dem Zustand des Gebäudes und der Nachfrage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Aber auch gesetzliche Vorgaben gilt es zu berücksichtigen, wie die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung.
Wenn erwünscht, ermitteln wir die Nettokaltmiete pro Quadratmeter auf Basis eines Mietspiegels, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank oder anhand von drei Mieten vergleichbarer Wohnungen und geben eine Mietpreisempfehlung ab.
Da der erste Eindruck zählt, entscheiden immer öfter digitale Medien maßgeblich über den Erfolg der Vermarktung.
Mit hochwertigen Grundrissen und professioneller Fotografie setzen wir Ihre Immobilie gekonnt in Szene.
Unsere möglichen Leistungen für Ihre Immobilie:
- Qualitativ hochwertige Objektaufnahmen
- Erstellung hochwertiger Grundrisse
- Modernes Exposé in digitaler und gedruckter Ausfertigung
Um Ihre Immobilie zielgerichtet auf dem Markt zu platzieren, gleichen wir die Eigenschaften der Immobilie sowie das Angebot der Umgebung mit den Bedürfnissen der unterschiedlichen Interessengruppen ab.
Welcher Nutzer passt zu Ihrer Immobilie?
Nach Feststellung der Interessengruppe können wir die Merkmale der Immobilie gezielt kommunizieren und so das Interesse geeigneter Mieter wecken.
Mögliche Marketingaktivitäten:
- Veröffentlich auf Firmen Homepage
- Veröffentlichung auf Immobilienportalen
- Anzeigenschaltung in Tageszeitungen, Printmedien
- Soziale Medien
- Sichtung von Suchanzeigen
Um den passenden Bewohner zu finden, filtern wir eingehende Kontaktanfragen anhand einer Mieterselbstauskunft.
Passen Interessent und Immobilie zusammen?
Für die Besichtigung einer Immobilie bieten wir ausschließlich Einzelbesichtigungen an.
Unser Mietercheck ist ein Verfahren, bei dem wir datenschutzkonform die Identität und Bonität eines potenziellen Mieters prüfen, um vorbeugend das Risiko von Mietrückständen und anderen Problemen zu minimieren.
Umfang unseres einfachen Mieterchecks:
- Identitätsnachweis: Wir fordern eine Kopie des Lichtbildausweises an und prüfen die Identität.
- Schufa-Auskunft: Wir verlangen eine Schufa-Auskunft, um uns über die Kreditwürdigkeit des potenziellen Mieters zu informieren.
- Gehaltsnachweise: Wir fordern in der Regel vom Mieter drei Gehaltsnachweise an, um sicherzustellen, dass der Mieter in der Lage ist, die Miete zu zahlen.
Umfang unseres erweiterten Mieterchecks:
- Arbeitsverträge: Falls erforderlich, prüfen wir den Arbeitsvertrag des Mieters, um sicherzustellen, dass dieser einen festen Arbeitsplatz hat.
- Referenzen: Gegebenenfalls fordern wir Referenzen von früheren Vermietern oder Arbeitgebern des Mieters an, um uns ein Bild von dessen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu machen.
- Persönliches Gespräch: Gerne vereinbaren wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen als Vermieter und dem potenziellen Mieter, damit Sie sich einen Eindruck von dessen Persönlichkeit und Charakter verschaffen können.
Ein Mietvertrag schützt und regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters. In Abstimmung mit dem Vermieter bereiten wir den Mietvertrag vor, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen angemessen berücksichtigt werden. Wir erklären dem neuen Mieter ausführlich die im Mietvertrag enthaltenen Bedingungen und Pflichten und unterstützen bei Verhandlungen über Mietbedingungen, Mietpreis und eventuelle Sonderwünsche. Wir organisieren die Unterzeichnung der Mietverträge und stellen sicher, dass jede Partei eine unterschriebene Fassung des Mietvertrags besitzt. Nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir für eventuelle Fragen und Probleme aus dem Mietverhältnis zur Verfügung.
Mit Ihrer Vollmacht kümmern wir uns sehr gerne um die Übergabe Ihrer Immobilie an den neuen Mieter.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines Mietobjekts:
- Koordination des Übergabetermins
- Übergabeprotokoll vorbereiten
- Dokumentation des Zustands der Immobilie
- Erfassung der Zählerstände
- Dokumentation der übergebenen Schlüssel und Dokumente
- Erklären von technischen Geräten, Besonderheiten, Sicherheitsvorkehrungen, Gepflogenheiten
- Hilfestellung bei Formalitäten (Versorgungsunternehmen)
- Koordination von Nacharbeiten, falls Reparaturen und Anpassungen notwendig sind
- Versand des Übergabeprotokoll
Sehr gerne übernehmen wir zusätzlich die Abnahme der noch bestehenden Vermietung bei Auszug (Mieterwechsel).
Wir sind für Sie da
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme
Fragen und Antworten zur Immobilienvermietung
Wir helfen gerne weiter
Ja, Sie können die Maklerprovision in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese zählt zu den Ausgaben im Rahmen einer Neuvermietung und kann mit den Mieteinnahmen gegengerechnet werden.
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund:
- wenn der Mieter die Mietsache in erheblichem Maß gefährdet, indem er seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt
- wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Dritten zum Gebrauch überlässt
- Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten eine Mietzahlung
Ordentliche Kündigung:
- der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (Verstoß Hausordnung, Ruhestörung, Mietzahlung, etc.)
- Eigenbedarfskündigung: der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt
- Verwertungskündigung: der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde
Hinweis: Jede Kündigung durch den Vermieter bedarf der Möglichkeit eines Widerspruches (Einhaltung Form und Frist) des Mieters.
Ein Mieter kann eine Mietminderung aufgrund der eingeschränkten Nutzung der Mietsache durch eine ihm dienende energetische Modernisierungsmaßnahme erst dann geltend machen, wenn eine uneingeschränkte Nutzung der Mietsache auch nach Ablauf von drei Monaten weiterhin nicht möglich ist.
Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Es ist erforderlich, dabei entsprechend über den Beginn, die Dauer sowie die Art und den Umfang der Maßnahmen zu informieren.